Matthias Reuter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Über
Nach dem Jurastudium an der Justus Liebig Universität in Gießen wurde Matthias Reuter 1997 zum Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2006 ist er berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Im Jahr 2011 kam die Berechtigung zum Führen des Fachanwaltes für Strafrecht hinzu. Neben seiner Tätigkeit im Bereich der Wohnraum- und Gewerbemiete sowie im Wohnungseigentums- und Pachtrecht ist Matthias Reuter bundesweit mit Individualverteidigungen in allen relevanten Gebieten des Strafrechts befasst. Im Team unserer Strafrechtabteilung ist er darüber hinaus auch präventiv und beratend für Unternehmen und deren Verantwortliche in den strafrechtlichen Schnittstellen des Wirtschaftslebens tätig. Letztlich gehören Inkasso-Mandate zu seinem Aufgabengebiet.
Themengebiete
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Strafrecht
Zivilrecht
Zwangsvollstreckung
Inkasso
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Vereinigung hessischer Strafverteidiger e.V.